Mit Inkrafttreten der neuen Bundes Immissionsschutz-Verordnung (BImSchV) vom 23.01.2010 wurden in Deutschland zu Gunsten des Umweltschutzes strenge Grenzwerte für Feinstaub, Wirkungsgrad und CO für Einzelraum-Feuerungsanlagen eingeführt.

 

Die Datenbank des Deutschen Industrieverbandes für Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI)  bestätigt, dass alle aktuellen  attika-Feuerstellen die Grenzwerte der 2. Stufe der BImSchV unterschreiten. Sie geniessen somit Bestandesschutz über das Jahr 2024 hinaus. Dies ohne Partikelfilter-Pflicht oder sonstige Massnahmen.

Informationen zum HKI und zur BImSchV
HKI-Datenbank (Suche nach Modell)

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